Profil (in der Nachschau)

Hochbau
Unser Schwerpunkt liegt im Wohnungsbau und Bürobau, darunter Projekte des sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus, Studentenwohnungen, Altenpflegeheime, Kindertagesstätten, Wohnen für Behinderte und Dachausbau.
Von der Architektenkammer Hessen wurden als besondere Planungen für den Tag der Architektur auserwählt: 
· 1999 „Solitär 4“
· 2003 „Bürohaus Keim“
· 2010 „Multifunktionshaus in Langen“

Altbauerneuerung
Hierzu zählen Gutachten, Durchführungskonzepte, (Mieter)Beratung sowie konkrete Baumaßnahmen in kleinem und großem Umfang.
Bei allen Projekten dieser Art geht es uns darum, in Achtung des Bestandes und im Dialog mit dem kulturellen Erbe durch einfachen und kostengünstigen Mitteleinsatz optimale Nutzungspotentiale herauszuarbeiten.
Ein Konversionsprojekt, die Umwandlung mehrerer Kasernenblöcke zu Studenten- und Familienwohnungen wurde mit dem Bauherrenpreis Modernisierung ausgezeichnet - ausgegeben vom BDA, GdW und dem Deutschen Städtetag 

Stadtplanung
Entwicklungsstudien, städtebauliche Konzepte, behutsame Stadterneuerung bis hin zu Bauleitplanung und konkreter Ausführungsplanung im öffentlichen Raum.
Bei allen Projekten geht es uns darum, im Einklang mit den topographischen und geschichtlichen Besonderheiten des jeweiligen Ortes einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung von Stadt als den Raum vielfältiger gesellschaftlicher und kultureller Austauschprozesse zu leisten.
Dabei finden Fragen der technischen, rechtlichen und politischen Realisierung ebenso Beachtung wie Anforderungen der Umwelt und der Gestaltung.

Gutachten 

Begutachtung beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 

  • Wir begehen gemeinsam mit Ihnen Ihr auserwähltes Objekt und überprüfen dies auf erkennbare und wertbeeinflussende Baumängel wie z.B. Schimmel, feuchte Wände, Risse etc. und geben Ihnen einen sachlichen Überblick darüber. Dabei beraten wir Sie auch über notwendige und sinnvolle Modernisierungen bzw. Sanierungen sowie baurechtlich mögliche Um- und Anbauten.
  • Abnahmebegutachtung beim Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie
    Wir nehmen mit Ihnen gemeinsam als fachliche Unterstützung an den jeweiligen Abnahmeterminen teil und stellen Ihnen eine Liste der erkennbaren Mängel.
  • Wertermittlung einer Immobilie
    Wir bewerten Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung nach baulichen Sach- und Ertragswerten.
  • Begutachtung von Bauschäden und Mängeln
    Bei Ihrer Immobilie zeigt sich z.B. Schimmel, Feuchtigkeit im Mauerwerk oder Risse, dann begutachten wir diese Mängel mit Hilfe von Messinstrumenten, dokumentieren diese und beraten Sie über Möglichkeiten der Beseitigung.

Beratung

  • Barrierefrei wohnen im Alter
    und das in den eigenen 4 Wänden.
    Manchmal sind es einfach Dinge die das ermöglichen, aber manchmal wird es auch ein wenig komplizierter. Dabei beraten wir Sie individuell und unabhängig.
  • Energetische Bewertung und Verbesserung der eigenen Immobilie
    manch ein älteres Gebäude ist besser als sein Ruf, manches aber auch schlechter. Um dies herauszufinden gibt es die Energieberatung und die bezieht sich nicht nur auf Ihren Heizkessel. Bevor man irgendetwas tut, sollte ein Gebäude in seiner Gesamtheit beurteilt werden. Denn Fehlinvestitionen sind in der Regel erheblich teurer als eine umfangreiche Energieberatung.
  • Staatliche Fördermittel
    Bauen kostet – Umbauen kostet! Was wird von wem gefördert? Haben Sie Anrecht auf staatliche Zuschüsse? Was ist bei einem KfW-Kredit zu beachten? Wie wird dieser beantragt? Fragen, die wir für Sie klären und beantworten.
  • Energieausweis
    es gibt nicht ‚den Energieausweis’ sondern einen Energie-Bedarfs- und einen Energie-Verbrauchs-Ausweis. Welcher Ausweis ist ganz individuell für Ihr Objekt richtig? Was verlangt der Gesetzgeber? Ein unrichtiger oder ein falscher Energieausweis kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
  • Gebäude – TÜV
    den gibt es zwar nicht …
    aber eigentlich wäre es vernünftig auch beim eigenen Gebäude zu wissen, ob noch alles in Ordnung ist oder was getan werden sollte bevor es richtig kostspielig wird.
    Als Vermieter z.B. können Sie sich nicht immer auf Bestandsschutz beziehen. Da sind Sie in der Pflicht sicherheitstechnisch nachzurüsten.
  • Ausbau und Erweiterung
    wann benötigen Sie einen Bauantrag?
    Wann müssen Sie bei einer Veränderung die Baubehörde informieren?
    Häufig ist bereits bei kleinen Umbauten und Erweiterungen der Brandschutz zu beachten und ggf. auch neu zu bewerten, da bei Änderungen der Bestandschutz verloren geht. Dies kann weitreichende Folgen haben.
    Wir haben unsere Beratertätigkeit 2018 eingestellt